Sie planen die Installation einer Feuerstätte oder die Errichtung eines Schornsteins bzw. einer Abgasleitung.
Sie wollen eine Feuerstätte an einen bereits bestehenden Schornstein anschliessen.
Sie möchten mehr wissen über die Funktionsweise bestimmter Feuerstätten. Haben Sie Fragen rund um Energieeinsparung bzw. rationelle Energieverwendung.
Wenden Sie sich an uns.
Wir beraten Sie neutral !
Für Fragen und Auskünfte stehen wir
Ihnen gerne zur Verfügung.
Information zu Feuerstättenbescheid und Feuerstättenschau Nach dem Schornsteinfegerhandwerksgesetz bin ich zur Ausstellung eines kostenpflichtigen Feuerstättenbescheids verpflichtet. Dieser wird im Zuge der Feuerstättenschau, die zweimal in sieben Jahren durchgeführt wird, fällig. Für die Feuerstättenschau und Feuerstättenbescheid sind die Gebühren behördlich festgelegt. Dies kann in Verbindung mit den üblichen Schornsteinfegerarbeiten zu einem erhöhten Kostenaufwand führen. Genauere Informationen hierzu finden Sie unter folgenden Links:
Informationen für Betreiber von Feuerstätten für feste Brennstoffe
Feuerstätten für feste Brennstoffe müssen entsprechend der 1.BImSchV (seit März 2010) bestimmte Anforderungen bezüglich des Schadstoffauswurfs einhalten. Dies betrifft Einzelraumfeuerstätten (Kaminöfen, Kachelöfen, etc.) sowie Zentralheizkessel (Scheitholz-, Pellets-, Hackschnitzelkessel).
Informationen über Nachrüstung, Ausserbetriebnahme, Grenzwerte erhalten Sie unter nachfolgenden Links: